Ölheizungen

Neue Regelungen für Ölheizungen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG-Reform). Seit dem 01.01.2024 ist das neue Heizungsgesetz, das Gebäudeenergiegesetz, in Kraft. Eine wichtige Vorgabe zwingt Hausbesitzer dazu, aktiv zu werden: Jede neu installierte Heizung muss zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies bedeutet, dass Ölheizungen nicht mehr eingebaut werden dürfen. Die Regelung gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude, wenn eine alte Heizung defekt ist (achten Sie zusätzlich auf Ihren kommunalen Wärmeplan). Eine Ölheizung muss auch ersetzt werden, wenn sie entweder ein Konstanttemperaturkessel ist oder bereits länger als 30 Jahre in Betrieb ist. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie über die GEG-Reform, die Austauschpflicht und Fördermöglichkeiten für Ihre neue Heizung zu beraten.